Nach den KPMG-Studien werden in allen Unternehmen die Taten überwiegend durch Hinweise von Unternehmensinternen oder sogar durch Zufall aufgedeckt.[1] Ebenso setzen sowohl die mittelständischen Unternehmen als auch die Großunternehmen anschließend auf Mitarbeiterinterviews als primäre Aufklärungsmaßnahme, gefolgt von Hintergrundrecherchen und der Auswertung der physischen Unternehmensakten. Aber auch technische Hilfsmittel wie die Videoüberwachung, der Zugriff auf E-Mail-Konten bzw. die Auswertung der E-Mails der Mitarbeiter oder elektronische Datenanalysen werden zunehmend als Aufklärungsmethode genutzt.[2] Gerade bei großen Unternehmen zeigte sich gegenüber 2012 ein deutlicher Anstieg der Nutzung elektronischer Daten- und E-Mail-Analysen. Aber auch kleine Unternehmen nutzen inzwischen mehr elektronische Datenanalysen zur Aufklärung.[3]

Die Konsequenzen, die die Unternehmen gegenüber den Tätern ziehen, bestehen überwiegend in arbeitsrechtlichen Maßnahmen.[4] Aber auch straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen werden insbesondere von großen Unternehmen häufig gezogen.[5]

[1] Vgl. KPMG 2023, S. 32; KPMG 2020, S. 36; KPMG 2018, S. 26; KPMG 2014, S. 24; KPMG 2012, S. 18; 28 f. für den Mittelstand und Großunternehmen.
[2] Vgl. KPMG 2023, S. 35; KPMG 2020, S. 40; KPMG 2018, S. 29; KPMG 2014, S. 26; KPMG 2012, S. 19, 29.
[3] Vgl. KPMG 2023, S. 35; KPMG 2020, S. 40; KPMG 2018, S. 29; KPMG 2014, S. 25.
[4] Vgl. KPMG 2023, S. 36; KPMG 2020, S. 43; KPMG 2018, S. 30; KPMG 2014; S. 26; KPMG 2012, S. 20.
[5] Vgl. KPMG 2023, S. 36; KPMG 2020, S. 43; KPMG 2018, S. 30; KPMG 2014, S. 26 f.

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