
Bei der Bestellung, der Erweiterung bzw. Veränderung der Aufgaben sowie der Abberufung bedarf es der Zustimmung des Betriebsrates.[1] Im Übrigen gelten § 87 und § 76 BetrVG. Sind Betriebsarzt oder FASI externe Freiberufler, reduziert sich die Beteiligung der Arbeitsnehmervertretung auf ein Anhörungsrecht.[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen