Der Betriebsausschuss ist ein zwingend zu bildender Ausschuss von Betriebsräten mit 9 oder mehr Mitgliedern und führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Ihm können darüber hinaus auch weitere Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden.
Arbeitsrecht: Der Betriebsausschuss ist in § 27 BetrVG geregelt, die weiteren Ausschüsse in § 28 BetrVG.
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