Hat der Betriebsrat 9 oder mehr Mitglieder, so wählt er aus seiner Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit Ausschussmitglieder. Diese bilden zusammen mit dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden den Betriebsausschuss und führen die laufenden Geschäfte des Betriebsrats.[1]

Bei Betriebsräten mit 9 bis 15 Mitgliedern besteht der Ausschuss neben dem Betriebsratsvorsitzenden und seinem Stellvertreter aus 3 Ausschussmitgliedern, bei 17 bis 23 Mitgliedern aus 5, bei 25 bis 35 Mitgliedern aus 7 und bei 37 oder mehr Mitgliedern aus 9 Ausschussmitgliedern. Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel über 200 Arbeitnehmern aus 9 oder mehr Mitgliedern.[2]

In diesen Betrieben ist die Wahl des Betriebsausschusses eine Pflichtaufgabe des Betriebsrats. Die weiteren Ausschussmitglieder werden in geheimer Verhältniswahl gewählt, bei nur einem Wahlvorschlag in Mehrheitswahl. Der Betriebsratsvorsitzende ist nicht notwendig auch der Vorsitzende des Betriebsausschusses.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge