Aufgrund von Studien lässt sich vermuten, dass bestimmte Ausprägungen arbeitsbedingter psychischer Belastungsfaktoren nachweisbare Risiken für die Gesundheit der Mitarbeiter darstellen. Hierunter fallen z. B. lange Arbeitszeiten, Überstunden, aber auch eine fehlende soziale Unterstützung. Eine hohe Arbeitsintensität bei fehlender oder nur geringer Einflussmöglichkeit und geringer Belohnung kann zu Depressionen oder aber Angststörungen führen. Auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen treten gehäuft bei eingeschränktem Handlungsspielraum, ungünstigen Arbeitszeiten oder Arbeitsplatzunsicherheit auf.

Im Jahr 2013 wurde das ArbSchG um den Begriff der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erweitert und in entsprechenden Teilen geändert. Unter arbeitsbedingter psychischer Belastung versteht man die von außen auf die Psyche einwirkenden Faktoren (DIN EN ISO 10075-1). Enge Zeitvorgaben sind z. B. ebenso wie eine schlechte Entlohnung eine arbeitsbedingte psychische Belastung. Menschen reagieren jedoch ganz unterschiedlich auf psychische Belastungen. Gut gestaltete Arbeit fördert u. a. die Widerstandsfähigkeit der Beschäftigten. Ständige Über- oder Unterforderung führt aber zu psychischen und physischen Beeinträchtigungen.

52 % der Befragten geben in einer Studie der Techniker Krankenkasse Termindruck oder Hetze als Grund für Stress an, direkt gefolgt (33 %) von Terminüberfrachtung und ständiger Erreichbarkeit (z. B. durch Handy usw.). 29 % empfinden Stress aufgrund ungenauer Anweisungen und Vorgaben.[1]

2.5.1 Maßnahmen

Wie jedoch erkennt man Stress bei Arbeitnehmern? Einige Anzeichen für bestehenden Stress sind z. B. die Abnahme der Leistungsfähigkeit, vermehrte Krankschreibungen und Fehltage, unkontrolliertes, teils auch aggressives Verhalten oder allgemeine Unzufriedenheit bis hin zu depressivem Verhalten.

Entgegenwirken kann man den Anzeichen von Stress z. B. durch die Zusammenarbeit mit Fitness-Studios. Möglich wäre aber auch das Gründen von Entspannungsgruppen oder Walking- oder Laufgruppen. Ebenfalls gefragt ist ein weitergehendes betriebliches Stressmanagement. Für den Arbeitgeber kommen insbesondere organisatorische, leistungsbedingte aber auch soziale Maßnahmen in Betracht. Unter sozialen Maßnahmen wäre z. B. an die Ausgabe von kostenlosen Getränken an Beschäftigte zu denken oder die Schaffung eines Ruheraums für die Belegschaft.

Auch Gefährdungsbeurteilungen zu psychischen Belastungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese werden in einem ersten Schritt vor allem durch Mitarbeiterbefragungen getragen.

2.5.2 Burnout als Sonderform psychischer Belastungen

Diese Erscheinungsform von psychischer Belastung ist mittlerweile anerkannt. Burnout hat sich zur Volkskrankheit entwickelt. Hier kann bereits im privaten Bereich eine Menge zur Prävention getan werden, wie z. B. das Aufrechterhalten eines Bekanntenkreises oder die Einschränkung der dauernden Erreichbarkeit. Aber auch der Arbeitgeber ist in die Pflicht genommen, wenn er entsprechender Symptome bei Mitarbeitern gewahr wird. Hier sollte das Gespräch gesucht werden, um zu eruieren, welche Faktoren den Beginn des Ausgebrannt-Seins verursachen könnten. An diesen Ergebnissen ausgerichtet müssen dann Lösungen erarbeitet werden, wie z. B. eine Veränderung des Arbeitsbereichs, wodurch z. B. eine größere Abwechslung geschaffen werden kann.

2.5.3 Mitbestimmung

Nicht das "ob" der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen psychischer Belastungen ist mitbestimmungsrechtlich relevant, sondern vor allem das "wie". Es kann sich z. B. anbieten, eine solche Befragung mit dem Betriebsrat gemeinsam durchzuführen, um die Akzeptanz zu erhöhen (die Teilnahme an solchen Befragungen ist stets freiwillig) und um später auch gemeinsam Schlussfolgerungen aus den Befragungsergebnissen zu ziehen.

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