Verpflichtende Untersuchungen nach der ArbMedVV sind kein Thema für Betriebsräte, höchstens dann, wenn diese nicht stattfinden. Sollen darüber hinaus Vorsorgeuntersuchungen angeboten werden, die allenfalls freiwillig in Anspruch genommen werden können, kann eine Regelung durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung sinnvoll sein.

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