2.1.1 Maßnahmen

Die Gesellschaft altert und damit auch die Arbeitnehmerschaft. Unternehmen müssen darauf reagieren. Hier können z. B. in regelmäßigen Abständen Arbeitsplatzbegehungen stattfinden sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen durchgeführt werden, wie etwa die Zurverfügungstellung eines neuen Bürostuhls oder einer Hebehilfe. Daneben ist bei Älteren auf die Erhaltung der Gesundheit besonders zu achten, sodass z. B. an betriebseigene Präventionskurse oder Zuschüsse zu Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Fitnessstudios zu denken ist. Für viele ältere Arbeitnehmer wirkt sich aber auch die Aussicht auf Altersteilzeit erleichternd aus und sorgt so für Motivation.

2.1.2 Mitbestimmung

Wird ein "Maßnahmenpaket" geschnürt, werden sich hierin Maßnahmen finden, die – z. B. nach der ArbStättV – keine Spielräume lassen (und damit keine erzwingbare Mitbestimmung auslösen), aber auch solche, die eine Mitbestimmung auslösen. Hier bietet sich eine Regulierung des Gesamtthemas durch eine Betriebsvereinbarung an.

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