Kurzbeschreibung

Dieser Schnelleinstieg gibt einen Überblick über die auf dem Produkt vorhandenen Muster zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und zeigt auf, zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens diese genutzt werden können.

Vorbemerkung

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres mindestens 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, ist ihnen von ihrem Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig. Das BEM ist ein ergebnisoffenes Klärungsverfahren, das dazu dient, durch geeignete Maßnahmen zur Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu erhalten und krankheitsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Ziel ist somit, unter Aufrechterhaltung des Arbeitsplatzes künftig krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren. Das Gesetz schreibt weder konkrete Maßnahmen noch einen bestimmten Verfahrensablauf vor. Aber es lassen sich Mindeststandards ableiten.

Tiefergehende Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement geben zudem ein Stichwort sowie ein Beitrag. Zu weiteren Fragen und Antworten aus der Praxis s. FAQ zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Die wichtigsten Punkte

Folgende Inhalte geben einen Überblick, wie der Ablauf eines BEM-Verfahren in der Praxis aussehen kann.

Phase Aufgaben und Ziele Muster
Vorüberlegungen
  • Analyse des aktuellen Vorgehens bei einem BEM
  • Festlegung des künftigen Prozesses bei einem BEM im Unternehmen (z.B. Zweck, Ziele, Geltungsbereich, Ablauf, beteiligte Personen, Datenschutz, Aufbewahrung der BEM-Akte, interne Kommunikation, Dokumentation, ...)
  • Information der Führungskräfte und Beschäftigten über die Grundstruktur des BEM-Verfahrens im Unternehmen.

Checkliste zur Analyse des bestehenden Prozesses


Muster-Betriebsvereinbarung


BEM-Team (interaktive Grafik)


Geschäftsordnung des Integrationsteams


Rundschreiben an Mitarbeiter
Einleitungsphase
  • Prüfung, ob im konkreten Einzelfall die Voraussetzungen für ein BEM vorliegen
  • Erste Planung des Vorgehens im Einzelfall

Dokumentation Fehlzeiten


Verlaufsdokumentation
Informationsphase

Information der Beteiligten (Betriebsrat, ggf. Schwerbehindertenvertretung, ggf. Betriebsarzt ...) über die geplante Einführung des BEM.


Angebot des BEM durch Information des betroffenen Beschäftigten über

  • die beabsichtigte Durchführung des BEM und dessen Ziele,
  • die Freiwilligkeit der Durchführung,
  • die zur beabsichtigten Durchführung des BEM erhobenen und verwendeten Daten und
  • die Möglichkeit, zusätzlich und auf eigene Kosten eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuzuziehen.

Anschreiben bzw. Einladung an Mitarbeiter


Datenschutz, Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten[1]


Ggf. Flyer zur Mitarbeiterinformation
Zustimmung des Betroffenen
  • Einholung der Zustimmung des Beschäftigten
  • Bei Zustimmungsverweigerung: Dokumentation der Weigerung und Information an beteiligte Akteure
Rückantwort
BEM-Gespräche/Fallbesprechungen
  • Erstgespräch zur Erörterung, welche Gründe den Fehlzeiten zugrunde liegen (ggf. auch in schriftlicher Form)
  • Beiziehung/Auswahl der zu beteiligenden Akteure
  • Analyse der Situation und Umstände
  • Maßnahmen planen und Zuständigkeiten klären

Gesprächsleitfaden Erstgespräch inkl. Datenblatt


Schriftliche Befragung


Maßnahmenplan


Mögliche Eingliederungsmaßnahmen
Durchführung weiterer Maßnahmen
  • Durchführung der festgelegten Maßnahmen
  • Regelmäßige Wirksamkeitskontrolle, Analyse
  • Ggf. Festlegung weiterer Maßnahmen
Ergebnisbewertung
Ende des BEM-Verfahrens
  • Abschluss des BEM, z.B. wenn BEM erfolgreich war oder der Beschäftigte das BEM abbricht, wozu er jederzeit berechtigt ist.
  • Dokumentation des Endes

Abbrucherklärung


Dokumentation der Beendigung
Evaluation des BEM-Prozesses im Unternehmen
  • Evaluation liefert Hinweise auf erforderlichen Anpassungs- und Erweiterungsbedarf für die Organisations- und Verfahrensabläufe
  • Kann – zum Beispiel beim Einsatz von Kennzahlen – den Nutzen des BEM verdeutlichen
Fragebogen zur Erfolgskontrolle
[1] Muss spätestens im Rahmen des ersten Informationsgesprächs unterzeichnet werden.

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