Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein:

  • gesetzliche Krankenkassen für Leistungen der medizinischen Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen;
  • Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen;
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen sowie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft;
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen.

Bei schwerbehinderten Beschäftigten ist das Integrationsamt der zuständige Leistungsträger für begleitende Hilfen im Arbeitsleben.

Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit mit den zuständigen Leistungsträgern systematisch aufzubauen und zu pflegen.

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