Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, die mit dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammenzubringen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten.

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind u. a.:

  • Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb,
  • Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren,
  • Erfahrungsaustausch zu durchgeführten Maßnahmen,
  • Beratung sicherheitstechnischer und gesundheitsrelevanter Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, der Gestaltung von Arbeitsplätzen und neuer Gefahrstoffe.

Damit ist der Arbeitsschutzausschuss das betriebliche Gremium, in dem auch über die Maßnahmen des BEM berichtet werden kann und soll.

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