Die Personalabteilung liefert die AU-Daten, ist aber auch Ansprechpartner im Rahmen der Situationsanalyse für die Überlassung der Arbeitsplatzbeschreibungen, bei der Planung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie allgemein für die Dokumentation der Teilnahme oder Nicht-Teilnahme der Beschäftigten am BEM.

Führungskräften kommt im BEM eine besondere Schlüsselrolle zu. Sie sind grundsätzlich beteiligt im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für die betroffenen Beschäftigten. Sie sind aber insbesondere bei Arbeitsgestaltungsmaßnahmen aktiv einzubeziehen und letztendlich verantwortlich für die inhaltlich korrekte und termintreue Realisierung der vereinbarten Maßnahmen. Von ihrem Engagement für die nachhaltige Eingliederung eines erkrankten Mitarbeiters hängt der Erfolg des BEM wesentlich ab. Daher ist eine Qualifizierung zum Nutzen, ihren Rollen und Aufgaben im BEM eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sind im Rahmen ihrer Aufgaben die Berater des Arbeitgebers und der betrieblichen Interessenvertretung für alle Belange des Arbeitsschutzes, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Damit ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch ein wichtiger Akteur bei der leistungs- und behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung im BEM. Gleichzeitig stellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit häufig die Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung und unterstützt bei deren Aktualisierung und/oder Ergänzung für den betroffenen Arbeitsplatz. Der Betriebsarzt wird darüber hinaus entsprechend § 167 Abs. 2 SGB IX in die Arbeit des BEM-Teams einbezogen.

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