Das BEM-Team entscheidet im Konsens mit dem Betroffenen über die Art und den Umfang der Aktivitäten auch in diesem Prozessabschnitt.

Zuständig für die prozess- und maßnahmenbegleitende Beratung und Betreuung des Betroffenen ist der jeweilige Fallmanager. Darüber hinaus ist der jeweilige Vorgesetzte eine weitere Begleitperson und sollte bei Notwendigkeit in enger Zusammenarbeit mit dem Betroffenen und dem Fallmanager Maßnahmen anpassen oder neu zuschneiden.

Der Fallmanager berichtet regelmäßig über den Verlauf der Maßnahmen im BEM-Team.

Zur Durchführung der Maßnahme gehört es, dass bei arbeitsorganisatorischen Veränderungen und insbesondere bei dauerhaften Einsatzeinschränkungen das betriebliche Arbeitsumfeld (Kollegen) durch den Fallmanager, den Vorgesetzten und ggf. die Interessenvertretung informiert und beteiligt wird. Das kann in einigen Fällen eine erfolgreiche Maßnahmenrealisierung erst ermöglichen.

 
Wichtig

Kontinuierliche Begleitung der Betroffenen

Häufig verlaufen festgelegte Maßnahmen im Sand, weil keine kontinuierliche Begleitung der Betroffenen während der Maßnahmenumsetzung erfolgt. Die Kontinuität des Prozesses geht verloren.

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