Die Situationsanalyse ergibt i. d. R. eine Empfehlung für Maßnahmen, die geeignet erscheinen, die Ziele des BEM zu erreichen. Diese Empfehlung ist die Grundlage für die Beratung im BEM-Team, welche Maßnahmen einzuleiten sind. Bei arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen ist immer der Vorgesetzte hinzuzuziehen, weil dieser aktiv an der Entwicklung von Maßnahmen zu beteiligen ist.

Die Maßnahmenplanung erfolgt nach Vorstellung der Ergebnisse der Situationsanalyse durch den Fallmanager und/oder den Betroffenen im BEM-Team im Maßnahmenplanungsgespräch.

Bei der Maßnahmenauswahl berücksichtigen die Beteiligten im Einzelfall ein breites Spektrum von gesundheits- und beschäftigungserhaltenden Maßnahmen, z. B.

  • Belastungsabbau,
  • Arbeitsgestaltung,
  • betriebliche Weiterbildung,
  • berufsbegleitende (psychosoziale) Beratung, Coaching, Mediation,
  • Arbeitsplatzanpassung und technische Hilfen,
  • medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation,
  • stufenweise Wiedereingliederung, Arbeits- und Belastungserprobung,
  • Arbeitsschutz- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen. (s. Mögliche Eingliederungsmaßnahmen).

Nach der Einigung auf erfolgversprechende Maßnahmen wird ein verbindlicher schriftlicher Maßnahmenplan im Konsens zwischen Betroffenen und BEM-Team festgelegt. Die Rolle und Aufgabe der Betroffenen im Rahmen der Maßnahmenumsetzung wird klar definiert.

Der Maßnahmenplan enthält Angaben über Art, Umfang und Zielsetzung der Maßnahmen (s. Maßnahmenplan)

Arbeitsplatzsichernde Maßnahmen erfolgen nach der Maßgabe und Rangfolge:

  1. Ausschöpfung aller Eingliederungsmöglichkeiten zum Verbleib am bisherigen Arbeitsplatz;
  2. Angebot eines vergleichbaren Arbeitsplatzes (möglichst im angestammten Arbeitsbereich);
  3. Versetzung auf einen den jeweiligen Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz;
  4. Schaffung eines gesundheits- und fähigkeitsgerechten Arbeitsplatzes.

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