Initiatoren für die Einführung eines BEM sind in den meisten Unternehmen und Verwaltungen das Personalmanagement als Vertreter des Arbeitgebers und/oder die jeweiligen betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebs-/Personalrat/Mitarbeitervertretungen).

Eine kooperative Zusammenarbeit dieser Interessenparteien bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung eines von den Mitarbeitern angenommenen und für das Unternehmen erfolgreichen BEM.

Ein gleiches Verständnis zu den Zielen und Grundsätzen von BEM sowie zu den zu gestaltenden Prozessen und Abläufen sind eine wichtige Voraussetzung hierfür. Die Erfahrungen aus der unternehmerischen Praxis zeigen, dass ein inhaltlicher Austausch dazu im Vorfeld einer BEM-Einführung unabdingbar ist, weil sich unterschiedliche Sichtweisen später oft als Probleme bei der BEM-Umsetzung im Einzelfall widerspiegeln und den gesamten BEM-Prozess zum Scheitern bringen können. Externe BEM-Berater können hierbei eine hilfreiche Unterstützung bieten.

 
Wichtig

Qualifizierung im BEM

Oft lassen sich die Interessenparteien bei der Einführung von unterschiedlichen externen Anbietern zum BEM qualifizieren. Folgen sind häufig unterschiedliche Kenntnisstände, Sichtweisen und widersprüchliche Aussagen zu einer rechtskonformen Umsetzung. Darüber hinaus beschränken sich die Inhalte solcher Qualifizierungen oft auf die gesetzlich geforderten Sachverhalte von BEM, weniger auf eine geeignete inhaltliche und sinnvolle Durchführung von BEM angepasst an die jeweilige Unternehmenssituation.

Der folgende Überblick zeigt den Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagements:

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