Kurzbeschreibung

Mit diesem Mustertext können die Beendigung des BEM-Verfahrens und die jeweiligen Gründe für den Abbruch bzw. die Einstellung dokumentiert werden.

Vorbemerkung

Ein BEM ist erst abgeschlossen, wenn dieses

  • vom Beschäftigten abgebrochen wird,
  • die Fehlzeiten dauerhaft unter die 6-Wochen-Grenze des § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX gesunken sind,
  • die Beteiligten das Ende feststellen oder
  • das Beschäftigungsverhältnis endet.

Im Hinblick auf die Bedeutung des durchgeführten betrieblichen Eingliederungsmanagements für einen Kündigungsschutzprozess ist es wichtig, das gesamte Verfahren und damit auch die Beendigung des Verfahrens zu dokumentieren.

Um ggf. im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses nachweisen zu können, dass ein BEM durchgeführt wurde, ist zu dokumentieren, dass das BEM-Verfahren beendet wurde.

Datenschutzhinweis:

Eine Dokumentation der Beendigung darf auch in der Personalakte abgelegt werden, die Angabe von Gründen jedoch nur in der BEM-Akte.

Beendigung des BEM-Verfahrens

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement für Frau/Herr ............................................ ist zum ............................................ beendet worden.

Gründe für die Beendigung des Verfahrens:

□ Die Person ist wieder arbeitsfähig und erfolgreich eingegliedert.
□ Das Verfahren wurde vom Betroffenen abgebrochen.
□ Das Verfahren wurde anderweitig eingestellt.[1]

Gründe für den Abbruch/die Einstellung des Verfahrens[2]:

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[1] In Betracht kommt hier z.B. der Abbruch durch Ende des Arbeitsverhältnisses oder dass nach Ansicht des Integrationsamts oder der Servicestellen keine Möglichkeiten mehr zur Wiedereingliederung oder Fehlzeitenreduzierung bestehen.
[2] Diese Angaben sollten aus Gründen des Datenschutzes nur in der BEM-Akte, nicht jedoch in der Personalakte abgelegt werden.

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