Kurzbeschreibung

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX dient dazu, die Arbeitsfähigkeit von mehr als 6 Wochen im Jahr erkrankten Arbeitnehmern möglichst schnell wieder herzustellen. Der Ablauf des BEM und die wichtigsten Rechtsgrundlagen werden in der Grafik erläutert.

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Wichtiger Hinweis

Klicken Sie auf die entsprechenden Pfeile, um weitere Informationen zu dem jeweiligen Ablaufschritt des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu erhalten. Für die Gesetzesgrundlage fahren Sie dort mit der Maus über das Paragraphenzeichen.

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