
Ablaufschema des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Einzelfall
Feststellung, dass die zeitlichen Grenzen der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten im Sinne von § 167 Abs. 2 SGB IX überschritten sind
- innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig
- innerhalb von 12 Monaten wiederholt arbeitsunfähig; Summe der einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeiten liegt über 6 Wochen.
Information des betroffenen Beschäftigten über die beabsichtigte Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und dessen Ziele
- bei noch fortbestehender Arbeitsunfähigkeit: Überwindung der Arbeitsunfähigkeit
- bei Arbeitsfähigkeit: Vermeidung künftiger Arbeitsunfähigkeit
- sowohl bei noch bestehender als auch bei überwundener Arbeitsunfähigkeit: Erhaltung des Arbeitsplatzes.
- Information des betroffenen Beschäftigten über die zur beabsichtigten Durchführung des Eingliederungsmanagements erhobenen und verwendeten Daten[1], z. B. Fehlzeitenaufstellung[2], einschließlich Klarstellung, dass nur solche Daten erhoben werden, deren Kenntnis erforderlich ist, um ein zielführendes, der Gesundung und Gesunderhaltung des Betroffenen dienendes BEM durchführen zu können.
Einholung der (schriftlichen) Zustimmung des Beschäftigten.[3]
Bei Zustimmungsverweigerung: Dokumentation der Weigerung.
Beiziehung/Auswahl der zu beteiligenden Akteure
Klärung (unter Beteiligung des Beschäftigten)
- mit dem Betriebs- oder Personalrat,
- bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung,
wie bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden, künftiger Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann
- bei Zustimmungsverweigerung durch den Beschäftigten: Information an unter a. genannte Akteure
- falls erforderlich: Werks- oder Betriebsarzt zuziehen
- evtl. örtliche gemeinsame Servicestellen und bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuziehen.
- Evaluation/Abschluss des Eingliederungsmanagements, insbesondere wenn die Arbeitsunfähigkeitszeiten des Beschäftigten unter die 6-Wochen-Grenze gesunken sind oder wenn der Beschäftigte das BEM abbricht, wozu er jederzeit berechtigt ist.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen