Kurzbeschreibung

Mit diesem Mustertext kann ein Beschäftigter ein BEM abbrechen, auch wenn er der Durchführung zunächst zugestimmt hat.

Vorbemerkung

Durch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX soll die Arbeitsfähigkeit von mehr als 6 Wochen im Jahr erkrankten Arbeitnehmern möglichst bald wieder hergestellt werden. Die Teilnahme am BEM ist für die Beschäftigten jedoch freiwillig. Der Arbeitnehmer kann dem BEM auch zunächst zustimmen und das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit noch abbrechen.

Um ggf. im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses nachweisen zu können, dass ein BEM durchgeführt, vom Beschäftigten jedoch abgebrochen wurde, eignet sich die schriftliche Dokumentation des Abbruchs.

Datenschutzhinweis:

Eine Dokumentation der Beendigung darf auch in der Personalakte abgelegt werden, die Angabe von Gründen jedoch nur in der BEM-Akte.

Betriebliches Eingliederungsmanagement, Abbruchserklärung

An

Personalleitung ...........................................


Name, Vorname: ...........................................

Geburtsdatum: ...........................................

Personalnummer: ...........................................


Ich bin mit der weiteren Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nicht mehr einverstanden.

Gründe für den Abbruch des BEM (Angabe ist freiwillig)[1]:

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Ort, Datum Mitarbeiter
[1] Diese Angaben sollten aus Gründen des Datenschutzes nur in der BEM-Akte, nicht jedoch in der Personalakte abgelegt werden.

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