Begriff

Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Ansprüche aus betrieblicher Übung sind überall dort denkbar, wo für das geltend gemachte Recht keine andere Anspruchsgrundlage (Gesetz, Betriebsvereinbarung usw.) besteht. Häufige Anwendungsfälle sind:

  • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld,
  • betriebliche Altersversorgung,
  • Gratifikation, Prämien,
  • Urlaubsregelungen,
  • Regelung von Krankmeldungen,
  • Freistellung an bestimmten Tagen,
  • Pausenregelung und Fahrtkostenzuschüsse.

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