Der Betriebsrat ist auch Vertretungsorgan für die Belange der Telearbeitnehmer. Telearbeitnehmer haben oft Probleme mit ihrer sozialen Ausgrenzung aus dem betrieblichen Leben, das üblicherweise an der Betriebsstätte stattfindet. Hier muss der Betriebsrat ansetzen und dafür sorgen, dass eine weitestmögliche soziale Integration der Telearbeitnehmer stattfindet.

Dazu gehört auch die Unterstützung der Arbeitnehmer bei der möglichst sicheren Gestaltung ihrer Arbeitsplätze. Telearbeitsplätze unterliegen hier genauso der betrieblichen Mitbestimmung wie "normale" Arbeitsplätze. Besucht der Betriebsrat Telearbeitnehmer, sollte er darauf achten.

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