Bei einem Betrieb sieht die buchhalterisch korrekte Behandlung so aus, dass der volle Betrag als Betriebsausgabe ausgewiesen und der Gewinn außerhalb der Bilanz um 30 % der Bewirtungskosten erhöht wird. In der Praxis verfährt man aus Vereinfachungsgründen meist so, dass der Kürzungsbetrag auf einem besonderen Konto erfasst wird. Dieses Konto steht dann buchhalterisch einem Ertragskonto gleich.
Voller Betriebsausgabenabzug für Übernachtungskosten
Hat der Betrieb für seine Geschäftsfreunde auch die Übernachtung bezahlt, kann dieser Teil der Hotelrechnung insgesamt als Betriebsausgabe abgezogen werden. Die Kürzung erfasst nur die Kosten von Speisen und Getränken einschließlich des Frühstücks.
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