Bei Bewirtungen in der betriebseigenen Kantine gibt es 2 Vereinfachungsregelungen, die Höhe der Bewirtungskosten zu schätzen[1]:

  1. Die Aufwendungen können für jede Bewirtung pauschal mit 15 EUR angesetzt werden. Diese Regelung muss einheitlich für sämtliche Kantinenbewirtungen angewendet werden. Da der Wert eines Kantinenessens meist niedriger ist, dürfte diese Lösung regelmäßig nicht zu empfehlen sein.
  2. Der Betrieb setzt nur die geschätzten Sachkosten der verabreichten Speisen und Getränke an, sowie die anteiligen Personalkosten. Die Aufwendungen für das Gebäude sowie die Kantineneinrichtung bleiben außer Ansatz.

Die 2. Vereinfachungsregelung ist aufwendiger, aber steuerlich günstiger.

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