Die Angabe dient zum Nachweis, dass die Bewirtung betrieblich/beruflich veranlasst war. Daher ist der Zusammenhang mit einem konkreten geschäftlichen Vorgang oder einer bestimmten Geschäftsbeziehung einzutragen. Nicht ausreichend sind allgemein gehaltene Angaben wie "Arbeitsessen", "Kundenpflege", "Infogespräch" oder "Kontaktpflege". Anhand solcher Angaben kann der Nachweis der betrieblichen Veranlassung im Zusammenhang mit einem geschäftlichen Vorgang oder einer Geschäftsbeziehung nicht geführt werden.[1]

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