Grundsätzlich stehen alle 5 Durchführungswege für eine Entgeltumwandlung zur Verfügung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich einvernehmlich für jeden Durchführungsweg entscheiden. Ist eine Einigung nicht möglich und bietet der Arbeitgeber weder eine Durchführung über eine Pensionskasse noch über einen Pensionsfonds oder eine Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG an, kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.[1] Das Unternehmen bzw. den Versicherer, bei dem die bAV durchgeführt werden soll, wählt allein der Arbeitgeber aus.

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