Durchführungsweg und Leistungsplan müssen dem Arbeitnehmer zugesagt werden. Dieser Rechtsbegründungsakt geschieht mittels der Versorgungszusage. Sie ist nicht nur entscheidend für die Begründung der Leistungsverpflichtung, sie bildet auch die Basis für Änderungen oder Aufhebung. Die Versorgungszusage kann u. a. beruhen auf:

  • einem Arbeitsvertrag,
  • einer einzelvertraglichen Versorgungsregelung,
  • einer Versorgungsordnung,
  • einer Gesamtzusage,
  • einer Betriebsvereinbarung,
  • einem Tarifvertrag,
  • betrieblicher Übung bzw. dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

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