BMF, 14.3.2012, IV C 3 - S 2257-b/11/10003

Bezug: BMF-Schreiben vom 11.11.2004, IV C 3 – S 2257b – 47/04; BStBl 2004 I S. 1061

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 11.11.2004 (IV C 3 – S 2257b – 47/04; BStBl 2004 I S. 1061) unter Tz. 3 um folgenden Satz ergänzt:

  „Führt die Aufteilung nach dem beitragsproportionalen Verfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, hat die Versorgungseinrichtung auf Verlangen des Leistungsempfängers die Aufteilung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durchzuführen.”

Die Ergänzung des BMF-Schreibens ist von den betrieblichen Versorgungseinrichtungen für Mitteilungen anzuwenden, die erstmals nach dem 31.12.2012 ausgestellt werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) zur Ansicht und zum Abruf bereit.

 

Normenkette

EStG § 22 Nr. 5

 

Fundstellen

BStBl I, 2012, 311

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