Die Möglichkeiten zur Änderung einer Versorgungsregelung sind im BetrAVG nicht geregelt und nur eingeschränkt möglich. Verschlechternde Eingriffe in kollektiv- oder individualarbeitsrechtliche Versorgungszusagen prüft das BAG im Wege der Inhaltskontrolle anhand eines 3-Stufen-Schemas: Eingriffe in die in der Vergangenheit entstandenen Anwartschaften sind nur aus "zwingenden" Gründen möglich, die einer Störung der Geschäftsgrundlage entsprechen. Eingriffe in die "erdiente Dynamik" insbesondere bei endgehaltsbezogenen Zusagen sind nur bei triftigen Gründen zulässig; in die zukünftigen Zuwachsraten der Anwartschaft kann dagegen schon aus sachlich-proportionalen Gründen eingegriffen werden.[1] Sofern es sich um Zusagen mit kollektivem Bezug handelt (Gesamtzusagen, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Übung etc.) sind diese zukünftig auch nachteilig abänderbar. Dies kann in mitbestimmten Betrieben einseitig durch den Arbeitgeber mithilfe einer Betriebsvereinbarung erfolgen.[2] So ist die Ablösung einer Gesamtzusage über eine Betriebsvereinbarung möglich[3], weil Erstere generell betriebsvereinbarungsoffen sind. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber in der kollektiven Regelung eindeutig zum Ausdruck gebracht hat, die Versorgungszusage richte sich auch zukünftig nur nach der ursprünglichen Regelung oder es sich um eine individualvertragliche Zusage ohne kollektiven Bezug handelt.[4] Jeder spätere Eingriff in die ursprüngliche Zusage muss jedoch den materiellen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und den Vertrauensschutz genügen.[5] Diese Grundsätze erfassen auch bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer.[6]

Die in der Praxis üblichen steuerrechtlichen Mustervorbehalte wirken wegen der Bindung an die entsprechenden Vorgaben der Rechtsprechung nur deklaratorisch.

Ein Widerruf ist bei groben Treupflichtverletzungen des Arbeitnehmers aus dem Missbrauchsgedanken anerkannt.[7] Voraussetzung ist, dass der während des Arbeitsverhältnisses begangene Verstoß eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt hätte, die Betriebstreue dadurch entwertet wird.[8]

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