Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind beitragsfrei (2024: 3.624 EUR jährlich, 302 EUR monatlich; 2023: 3.504 EUR jährlich, 292 EUR monatlich). Dies gilt sowohl für die Beiträge des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge), als auch für die Beiträge des Arbeitnehmers, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden.[1]

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