Zwischen

der Firma ..........................., diese vertreten durch ...........................

und

dem Betriebsrat der Firma ..........................., dieser vertreten durch seinen Vorsitzenden ...........................

wird folgende Betriebsvereinbarung zur "Bestellung von Sicherheitsbeauftragten" abgeschlossen.

§ 1 Bestellung

Geschäftsleitung und Betriebsrat bestellen für alle Bereiche des Betriebes Sicherheitsbeauftragte. Die Zahl und die jeweiligen Einsatzbereiche der Beauftragten wird unter Überprüfung folgender Kriterien festgelegt:

  • Welche Unfall- und Gesundheitsgefahren bestehen im Unternehmen?
  • Wer hat die erforderliche räumliche Nähe zu den Beschäftigten?
  • Wer hat die erforderliche zeitliche Nähe zu den Beschäftigten?
  • Wer hat die fachliche Nähe zu den Beschäftigten?
  • Wie viele Beschäftigte sind konkret betroffen und damit zu betreuen?

Daraus ergeben sich auch die Anforderungsprofile derjenigen, die bestellt werden können.

§ 2 Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten

Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist es, die Geschäftsleitung und die Vorgesetzten bei der Durchführung der Unfallverhütungs-Maßnahmen zu unterstützten, die Mitarbeiter zu sicherheitsbewusstem Verhalten und zur Benutzung der Arbeitsschutzeinrichtungen und –Ausrüstungen anzuhalten, Sicherheitsmängel unverzüglich dem zuständigen Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung zu melden, Informationen über Arbeitssicherheit an die Mitarbeiter weiterzuleiten und sich an Unfalluntersuchungen und Betriebsbegehungen z. B. der Berufsgenossenschaft zu beteiligen.

§ 3 Person des Sicherheitsbeauftragten

Die Sicherheitsbeauftragten sind im Einvernehmen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat zu bestellen. Für dieses Amt kommen nur Mitarbeiter in Betracht, die über eine ausreichende Berufserfahrung verfügen. Bei der Auswahl sollen alle Abteilungen sowie insbesondere auch Ausländer und Frauen berücksichtigt werden. Mitarbeiter in Vorgesetztenfunktionen sollen nicht als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden.

§ 4 Dauer der Bestellung

Die Sicherheitsbeauftragten werden für die Dauer von ...... Jahren ernannt. Nach Ablauf der Frist können sie erneut bestellt werden. Die Bestellung kann von Seiten des Beauftragten ohne Begründung und von der Geschäftsleitung nach Absprache mit dem Betriebsrat jederzeit durch einfache Erklärung beendet werden.

§ 5 Unterstützung

Die Sicherheitsbeauftragten können sich bei ihrer Tätigkeit durch die Abteilung Arbeitssicherheit beraten lassen. Auf Wunsch sind ihnen die Ergebnisse von Untersuchungen und Betriebsbegehungen mitzuteilen. Sie sind geeignet fortzubilden und mit notwendigen Fachinformationen (z.B. Fachbücher, Datenbanken) auf Kosten des Arbeitgebers auszustatten.

§ 6 Freistellung

Sicherheitsbeauftragte sind unter Fortzahlung der Vergütung in erforderlichem Umfange von der Arbeit freizustellen, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Dies gilt insbesondere auch für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen der zuständigen Berufsgenossenschaft.

§ 7 Benachteiligungsverbot

Die Mitarbeiter/innen dürfen wegen der Ausübung des Ehrenamts nicht benachteiligt werden. Sie haben keinen besonderen Kündigungsschutz.

§ 8 Information der Belegschaft

Die Belegschaft ist über die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten durch Aushang am schwarzen Brett zu informieren. Die zuständige Berufsgenossenschaft erhält eine Liste der bestellten Sicherheitsbeauftragten.

§ 9 Geltungszeitraum

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft und kann von beiden Seiten mit einer Frist von ...... Monaten gekündigt werden.

Ort, Datum: ............................ Ort, Datum: ............................
Geschäftsleitung Betriebsrat
............................ ............................

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