Zu beurteilen, ob eine Beschäftigung in 2 oder mehr Staaten gegeben ist, bereitet häufig Schwierigkeiten. Dazu muss eine Gesamtbetrachtung aller Kriterien vorgenommen werden. In dieser Arbeitshilfe wird dargestellt, welche Rechtsvorschriften im Regelfall maßgeblich sind, wenn die Beschäftigung in mehreren Staaten erfolgt. Die endgültige Entscheidung darüber trifft der zuständige Träger. Die Arbeitshilfe dient daher als Orientierung.

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