Überblick

Der Datenschutz für Beschäftigte hat in den vergangenen Jahren viele Diskussionen und "heiße Themen" erlebt. Hierzu zählen vor allem Fragen der Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts für private Zwecke oder der Umgang mit den sogenannten sozialen Medien und Netzwerken im und für das Unternehmen.

Die beiden hier behandelten Themen zum Einsatz von Social Media im Unternehmen und der Umgang mit dem E-Mail-Account des Mitarbeiters werden weder durch die DSGVO, noch durch das BDSG 2018 direkt geregelt. Vielmehr sind hier die allgemeinen Grundsätze der beiden Vorschriften zu beachten. Präsentiert sich ein Unternehmen heute im Internet und in sozialen Netzwerken, so gilt es eine Fülle von gesetzlichen Regelungen zu beachten – aber wie unterweise ich meine Mitarbeiter korrekt im Umgang mit den Medien und wie sichert man das Unternehmen haftungsrechtlich ab?

Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über den Umgang mit "Social Media" im Unternehmen und die Nutzung des betrieblichen E-Mail-Accounts. Der Artikel soll dem Leser eine Handreichung zum konkreten Umgang im Alltag damit sein. Gerade zum Thema Nutzung des betrieblichen E-Mail-Accounts sind zentrale rechtliche Fragen bis heute nicht geklärt. Zudem wird unter anderem hierzu ein Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung und die Ansicht der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden dargestellt.

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