Entscheidend ist, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem Ausbildungsgang zum Abschluss der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann. Dabei kommt es darauf an, ob der erste Abschluss integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs ist.[1]

Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen sind Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn sie

  • einen engen sachlichen bzw. inhaltlichen Zusammenhang haben (z. B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und
  • die Durchführung in einem engen zeitlichen Zusammenhang erfolgt.

Sie müssen zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sein, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das angestrebte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann.[2]

Ein Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung muss aber nicht bereits mit dem ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss erfüllt sein.

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