Dazu gehören insbesondere
- die Ausbildung, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist,
- kostenloses Zurverfügungstellen der Ausbildungsmittel, der Werkzeuge und Werkstoffe, die zur Ausbildung und zum Ablegen von Prüfungen erforderlich sind,
- das Anhalten zum Besuch der Berufsschule,
- die Sorge für die charakterliche Förderung und Abwendung von sittlichen oder körperlichen Gefährdungen und
- die regelmäßige Durchsicht der Ausbildungsnachweise sowie das Anhalten der Auszubildenden, diese zu führen.
Dem Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind.[1]
Der Auszubildende ist für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen[2], ebenso für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, z. B. in überbetrieblichen Lehrwerkstätten oder Betriebsbesichtigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichts.[3]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen