4.1 Raumbezogene Beleuchtung

Die raumbezogene Beleuchtung entspricht einer gleichmäßigen Beleuchtung des Raumes (abzüglich Randstreifen von 0,5 m Breite, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sich hier Arbeitsplätze befinden). Sie ist vergleichbar bzw. identisch mit der "alten" raumbezogenen Allgemeinbeleuchtung (Abb. 4).

Abb. 4: Raumbezogene Beleuchtung

Anwendung:

  • wenn Arbeitsbereiche in der Planungsphase örtlich noch nicht zugeordnet werden können;
  • wenn die räumliche Ausdehnung der Arbeitsbereiche in der Planungsphase noch nicht bekannt ist;
  • wenn eine flexible Anordnung der Arbeitsbereiche vorgesehen ist oder mit häufigen Umzügen zu rechnen ist;
  • wenn der Raum gleichmäßig ausgeleuchtet sein soll.

4.2 Arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung

Arbeits- und Umgebungsbereich werden gesondert beleuchtet. Der Arbeitsbereich ist nach der Norm nicht auf den Schreibtisch begrenzt. Es gehören ebenfalls Flächen dazu, auf denen die dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Arbeitsmittel angeordnet sind und Flächen, die bei der funktions- und sachgerechten Ausübung der Tätigkeit für den Benutzer mind. erforderlich sind (Abb. 5). Die Benutzerflächen haben am Schreibtisch eine Mindesttiefe von 1 m, bei Besucher- und Besprechungsplätzen sind 0,80 m ausreichend.

Abb. 5: Arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung

Anwendung:

  • wenn die Anordnung der Arbeitsplätze und der Arbeitsbereiche bekannt ist;
  • wenn verschiedene Arbeitsbereiche unterschiedliche Beleuchtungsbedingungen erfordern;
  • wenn im Raum unterschiedliche Lichtzonen vorhanden sein sollen.

4.3 Teilflächenbezogene Beleuchtung

Teilflächen innerhalb der Arbeitsbereiche werden gesondert beleuchtet. Die Beleuchtungsstärke der Teilfläche (mind. 600 × 600 mm groß) soll deutlich höher sein als die des Arbeitsbereichs und einen weichen Übergang haben (Abb. 6).

Abb. 6: Teilflächenbezogene Beleuchtung

Anwendung:

  • bei unterschiedlichen Tätigkeiten/Sehaufgaben in einem Arbeitsbereich,
  • bei räumlich unterschiedlich orientierten Arbeitsmitteln innerhalb des Arbeitsbereichs,
  • bei individuellem Sehvermögen und individuellen Erfordernissen der Mitarbeiter angepasst werden soll/muss.

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