Eine Belegschaftsbefragung greift – selbst wenn sie anonym erfolgt – in die engere Sphäre des Arbeitnehmers ein. Die richtige Kommunikation ermöglicht optimale Ergebnisse.

 
Praxis-Tipp

Sinn und Zweck der Befragung darlegen

Nur wenn der Arbeitnehmer weiß,

  • was die Befragung bezweckt,
  • wer sie durchführt,
  • wie die Anonymität gewährleistet ist,
  • was dabei herausgekommen ist,
  • welche Folgemaßnahmen ergriffen werden und
  • wie deren Wirksamkeit geprüft wird,

wird er den Sinn der Maßnahme erkennen und bereit sein, sich zu öffnen und möglichst alle Fragen zu beantworten.

Die Mittel der Kommunikation sind vielfältig. Es empfiehlt sich, die Ergebnisse und die abgeleiteten Maßnahmen im Rahmen einer Mitarbeiter- oder Betriebsversammlung (§§ 42 ff. BetrVG) vorzustellen, um Rückfragen und eine offene Diskussion zu ermöglichen.

 
Praxis-Tipp

Fragebogen gestalten

Wenn sich Arbeitnehmer gedanklich zu lange mit der Sinnhaftigkeit einzelner Fragen auseinandersetzen müssen, wirkt sich dies negativ auf die Teilnahmebereitschaft aus. Um der Vielfalt der Belegschaft und den jeweiligen Bildungsstandards einzelner Mitarbeiter gerecht zu werden, sollten die Fragebögen sprachlich so einfach und verständlich wie möglich gestaltet sein.

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