Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte.[1] Dies ist i. d. R. die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.[2]

Bei Versicherten mit Anspruch auf Krankengeld beträgt der Beitragszuschuss im Jahr 2024 377,78 EUR (zzgl. halber Zusatzbeitrag). Bei Versicherten ohne Anspruch auf Krankengeld beträgt der Beitragszuschuss im Jahr 2024 362,25 EUR (zzgl. halber Zusatzbeitrag).

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