Einen vergleichbaren Beitragssatz wie für die übrigen Sozialversicherungszweige gibt es hier nicht. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Entgelt der Versicherten und nach dem Grad der Unfallgefahr in dem Unternehmen.[1] Die Satzung des Unfallversicherungsträgers kann allerdings bestimmen, dass die Beiträge entweder nach dem wirklich verdienten Entgelt oder nach einem Vomhundertsatz der Lohnsumme berechnet werden.

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