Freiwillig versicherte Versorgungsempfänger, die ihre Beiträge und Zusatzbeiträge selbst an die Krankenkasse zahlen, sind von der zeitlichen Verzögerung der Veränderungen bei Zusatzbeitragssätzen nicht betroffen. Sie haben den veränderten Zusatzbeitrag vom Zeitpunkt der Erhebung bzw. Veränderung an zu zahlen.

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