Für die Beitragsberechnung werden bis zum Höchstbetrag der Beitragsbemessungsgrenze nacheinander ohne anteilige Aufteilung berücksichtigt:

  • das Arbeitsentgelt,
  • die Versorgungsbezüge,
  • das Arbeitseinkommen.

Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt hier unberücksichtigt; sie wird getrennt von den übrigen Einnahmearten berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass insgesamt Beiträge von einem Betrag, der die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, erhoben werden.

Damit die Versicherten nicht mit Beiträgen über der Beitragsbemessungsgrenze belastet werden, können die zu viel gezahlten Beiträge auf Antrag erstattet werden.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge