Die Meldungen der Zahlstellen von Versorgungsbezügen werden der zuständigen Krankenkasse durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemgeprüfter, maschineller Ausfüllhilfen erstattet.[1] Für die Datenübermittlung sind vom GKV-Spitzenverband Grundsätze für das Zahlstellenverfahren aufgestellt worden.[2] Darüber hinaus sind die Grundsätze für die Kommunikationsdaten und technische Grundsätze zu beachten.[3]

Die Zahlstellen erstatten der zuständigen Krankenkasse die Meldungen jeweils unter Angabe der Versicherungsnummer sowie unter Verwendung des Aktenzeichens bei der Zahlstelle und der Krankenkasse.[4]

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