Außerordentliche Krankheitskosten können neben den Pauschbeträgen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wie z. B. die Kosten einer Heilkur, wenn die Zwangsläufigkeit der Kur durch ein vor Kurantritt eingestelltes amtsärztliches Zeugnis nachgewiesen wird.

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