Kurzbeschreibung

Eine kurzfristige Beschäftigung gehört sozialversicherungsrechtlich zu den günstigsten Beschäftigungsverhältnissen, da sie in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei ist. Hier wird aufgezeigt, was bei der Einstellung eines kurzfristig Beschäftigten zu beachten ist und welche Unterlagen benötigt werden. Dies geschieht aus lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlicher Sicht.

Checkliste zur Anlage kurzfristig Beschäftigter

1. Persönliche Daten

Nachname, ggf. Geburtsname

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Vorname

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PLZ, Ort

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Geburtsdatum

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Straße

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Geburtsort

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RV-Nummer

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Familienstand

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Krankenkasse

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Staatsangehörigkeit

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Telefon

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Handy

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E-Mail

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Eintrittsdatum

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2. Allgemeine Voraussetzungen

Beschäftigung ist begrenzt auf nicht länger als 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres.
Bei Beginn steht fest, dass die Beschäftigung nicht länger als 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres dauern wird.
Die Beschäftigung wird nicht berufsmäßig ausgeübt.[1]
   

3. Berufsmäßigkeit

Wird eine kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt, kann sie nicht mehr versicherungsfrei sein. Allgemein gilt eine Beschäftigung dann als berufsmäßig ausgeübt, wenn sie nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.[2]

Berufsmäßigkeit geprüft und dokumentiert.
(Das Vorliegen der Berufsmäßigkeit schließt die kurzfristige Beschäftigung aus.)
   

4. Besteuerung der kurzfristigen Beschäftigung

Die Besteuerung soll pauschal mit 25 % erfolgen. Es sind alle lohnsteuerlichen Voraussetzungen erfüllt, weil der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber
gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird,
die Dauer der Beschäftigung über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht,
der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer 150 EUR durchschnittlich je Arbeitstag nicht übersteigt oder die Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich ist und
der auf einen Stundenlohn umgerechnete Arbeitslohn durchschnittlich 19 EUR nicht übersteigt.
Handelt es sich nicht um eine kurzfristige Beschäftigung im steuerlichen Sinne, aber um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung, kommen die Pauschsteuersätze von 2 % oder 20 % in Betracht.[3]
   
Die Besteuerung soll nach den ELStAM erfolgen.
Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.): _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Handelt es sich um das erste Dienstverhältnis?
Ja
Nein, zweites oder weiteres Dienstverhältnis

Hinweis: Seit 2018 dürfen Arbeitgeber für kurzfristig Beschäftigte mit Steuerklasse VI bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu 24 Arbeitstagen einen sog. permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen.[4]

5. Arbeitsrecht

Betriebsrat bei der Einstellung beteiligt.[5]
Urlaubsanspruch ermittelt.[6]
Kündigungsfristen dokumentiert (entfällt bei befristeten Arbeitsverträgen).
Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse werden meistens befristet abgeschlossen. Dann sind die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu beachten:
Liegt der befristete Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme schriftlich vor?
Ist im Fall einer Zweckbefristung der Vertragszweck im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert?
Liegt einer der folgenden sachlichen Gründe für eine Befristung vor?
  Die Befristung erfolgt einmalig im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.
  Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt.
  Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt die Befristung.
  Die Befristung erfolgt zur Probe.
  In der Person des Arbeitnehmers liegen Gründe, die die Befristung rechtfertigen.
  Der Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er wird entsprechend beschäftigt.
  Die Befristung beruht auf einen gerichtlichen Vergleich.
Liegt eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund vor? (Alle 3 ...

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