Überblick

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig und wirksam. Grundsätzlich bedarf es für die Befristung eines sachlichen Grundes. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthält eine Aufzählung sachlicher Gründe. Diese ist jedoch nicht abschließend, auch andere, nicht im Gesetz genannte Gründe können die Zulässigkeit einer Befristung rechtfertigen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die gesetzliche Grundlage für die Befristung von Arbeitsverträgen ist im "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" (Teilzeit- und BefristungsgesetzTzBfG) geregelt.

§ 14 Abs. 1 TzBfG regelt in Übereinstimmung mit der schon zuvor entwickelten Rechtsprechung des BAG, dass der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags grundsätzlich eines sachlich rechtfertigenden Grundes bedarf.

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