Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 20. Dezember 1999 zu dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit; hier: Katalog bestimmter Berufsgruppen (Anlage 4)

Die Anlage 4 zum gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 20. Dezember 1999 zu dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit beinhaltet einen "Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sowie zur Bestimmung der Merkmale typischen unternehmerischen Handelns". Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit sind mit diesem Katalog einem Anliegen der Praxis und einem Auftrag des Gesetzgebers (vgl. Bundestags-Drucksache 14/1855 zu Artikel 1 Nr. 1 Buchst b [zu Nummer 4] des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Selbständigkeit) nachgekommen.

Die Besprechungsteilnehmer kommen überein, den "Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sowie zur Bestimmung der Merkmale typischen unternehmerischen Handelns" aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung sowie der neuerlichen Rechtsentwicklung zu überarbeiten. Eine entsprechend aktualisierte Fassung dieses Katalogs liegt als Anlage bei; sie ersetzt die Anlage 4 des gemeinsamen Rundschreibens vom 20. Dezember 1999 zu dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit.

In diesem Zusammenhang weisen die Besprechungsteilnehmer darauf hin, dass zwischenzeitlich

  • die Anlage 1 des oben genannten Rundschreibens durch den "Abgrenzungskatalog für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen" vom 30. Mai 2000 (vgl. Anlage zu Punkt 10 der Niederschrift)

    und

  • die Anlage 3 des oben genannten Rundschreibens durch das Besprechungsergebnis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 22./23. November 2000 zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH (vgl. Punkt 3 der Niederschrift)

ersetzt worden ist.

Anlage zu TOP 1 Berufsgruppenkatalog

Berufsgruppenkatalog Stand 28.3.2001 – aktuelle Version siehe Anlage 4 des GR vom 26.3.2003

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