Sachverhalt:

0. Über zwischenzeitlich bereits bekannte und somit in absehbarer Zeit anstehende Fusionen von Rentenversicherungsträgern bzw. damit verbundene Datenbestandszusammenführungen wird berichtet. Ebenso wird über zurzeit bekannte Fusionen bzw. Datenbestandszusammenführungen von größeren Krankenkassen berichtet.
1. In den Sitzungen 1/2000 (TOP 8.1), 1/2005 (TOP 8), 1/2006 (TOP 8) und 1/2007 (TOP 8) wurde bisher über Fusionen in der gesetzlichen Rentenversicherung beraten. Mit Schreiben vom 07.11.2007 sind die Mitglieder der AGDTKVRV von der Zusammenführung der Datenbestände der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Mitteldeutschland informiert worden. Demnach ist im maschinellen KVdR-Meldeverfahren in Neufällen für die DRV Mitteldeutschland nur noch die Bereichsnummer 09 zu verwenden. Die Beitragsnachweise für die DRV Mitteldeutschland werden seit dem Rentenauszahlungstag zum 31.01.2008 ausschließlich unter der Bereichsnummer 09 erstellt und an die Krankenkassen übermittelt.
2. Wie bereits in der Sitzung 1/2006 (TOP 8) mitgeteilt, hat zum 01.01.2007 die Fusion der DRV Oberbayern (Bereichsnummer 14) mit der DRV Niederbayern-Oberpfalz (Bereichsnummer 15) zur DRV Bayern Süd mit Hauptsitz in Landshut stattgefunden. Die Zusammenführung der noch getrennt geführten Datenbestände (Bereichsnummern 14 und 15) der DRV Bayern Süd ist zum 01.01.2009 geplant. Demnach wird ab diesem Zeitpunkt die Bereichsnummer 15 die für die DRV Bayern Süd maßgebende Bereichsnummer sein.
3. Die Fusion der DRV Ober- und Mittelfranken (Bereichsnummer 18) mit der DRV Unterfranken (Bereichsnummer 20) zur Deutschen Rentenversicherung Nordbayern mit Hauptsitz in Bayreuth ist zum 01.01.2008 erfolgt. Zum 01.01.2009 ist auch hier die Zusammenführung der getrennt geführten Datenbestände (Bereichsnummern 18 und 20) der DRV Nordbayern geplant. Ab diesem Zeitpunkt wird die Bereichsnummer 18 die für die DRV Nordbayern maßgebende Bereichsnummer sein.
4. Des Weiteren ist zum 01.01.2009 die Zusammenführung der getrennt geführten Datenbestände (Bereichsnummern 02, 19 und 26) der DRV Nord geplant. Ab diesem Zeitpunkt wird die Bereichsnummer 02 die für die DRV Nord maßgebende Bereichsnummer sein.
5. Die in den Ziffern 2 bis 4 aufgeführten Bestandszusammenführungen sind durch die Krankenkassen bei der Prüfung zum Bestandsfehler 8 03 00 01 entsprechend zu berücksichtigen.
6. Im Beitragsnachweisverfahren werden die Beitragsnachweise ab dem Rentenauszahlungstag zum 31.01.2009 ausschließlich unter den dann gültigen Bereichsnummern (DRV Bayern Süd = 15, DRV Nordbayern = 18 und DRV Nord = 02) erstellt und ggf. gegenüber den Krankenkassen bzw. gegenüber dem BVA nachgewiesen.
7. Über innerhalb der DRV weiter anstehende Fusionen liegen zurzeit keine Informationen vor.
8. Im Bereich der Krankenkassen ist zum 01.07.2008 der Zusammenschluss der Gmünder Ersatzkasse (GEK) und der Krankenkasse für Bau- und Holzberufe (HZK) vorgesehen.
9. Über weitere im Bereich der Krankenversicherung anstehende Fusionen von größeren Krankenkassen bzw. Zusammenführungen von noch getrennt geführten Datenbeständen liegen den Mitgliedern der AGDTKVRV zurzeit keine Informationen vor.

Beratungsergebnis:

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Datensätze KV-RV" nehmen die Ausführungen im Sachverhalt zur Kenntnis und nehmen am "Fehlerkatalog zum maschinellen KVdR-Meldeverfahren" die erforderlichen Änderungen vor (siehe hierzu auch TOP 7).

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