TOP 1 Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 28. Juni 2018;

hier: GKV-interne Abstimmung der Beratungen

Sachverhalt:

Die nächste Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinesamen Meldeverfahrens findet am 28.6.2018 in Berlin statt. Mit dem Ziel einer gleichgerichteten Vertretung der GKV-Interessen hat sich die Fachkonferenz Meldungen darauf verständigt, die vorgesehenen Tagesordnungspunkte vorab einer GKV-internen Abstimmung zuzuführen.

Ergebnis:

Die Fachkonferenzteilnehmer erörtern die für die nächste Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahren am 28.6.2018 vorgesehen Tagesordnungspunkte und stimmen sich über die anzustrebenden Lösungen ab.

TOP 2 DEÜV-Meldeverfahren;

hier: Einführung eines maschinellen Verfahrens zur Anforderung fehlender Jahresmeldungen

Sachverhalt:

In der Fachkonferenz Meldungen am 27.2.2018 haben die Fachkonferenzteilnehmer unter Top 2 u. a. beschlossen, dass der GKV-Spitzenverband im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum 7. SGB IV-Änderungsgesetz eine rechtliche Grundlage für die Einführung eines maschinellen Erinnerungsverfahrens zur Anforderung fehlender Jahresmeldungen einfordern soll. Darüber hinaus sollte ein Konzept für die Umsetzung des Verfahrens erstellt und mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) abgestimmt werden.

Am 31. Mai 2018 hat der GKV-Spitzenverband in einem bilateralen Gespräch, nach Vorstellung der Fallzahlen und der Ursachen, der BDA Folgendes vorgeschlagen:

  1. Erweiterung des § 10 Abs. 1 DEÜV um einen Satz 3: "Die Einzugsstellen können fehlende Jahresmeldungen maschinell anfordern."
  2. Erweiterung der Abgabegründe im DSKK: 04 = Anforderung fehlende Jahresmeldung
  3. Umsetzungszeitpunkt: 1. Januar 2020

Die BDA steht der Umsetzung des Konzeptes aufgrund der dargestellten Fallzahlen offen gegenüber, gibt aber zu bedenken, dass vermutlich die derzeit bestehende Erfolgsquote von ca. 85 % im papiergebunden Verfahren durch ein maschinelles Verfahren nicht erreicht werden kann. Gleichwohl wird sie der Forderung nach einer gesetzlichen Legitimation zur Anforderung fehlender Jahresmeldung nichts entgegensetzen.

Ergebnis:

Die Fachkonferenzteilnehmer stimmen dem Konzept zu. Hinsichtlich der Bedenken der BDA, die vom GKV-Spitzenverband im Übrigen geteilt werden, wird festgelegt, dass die Einzugsstellen bei erfolgloser maschineller Anforderung weiterhin das papiergebundene Verfahren zur Erinnerung an fehlende Jahresmeldungen nutzen.

Darüber hinaus wird vereinbart, zu prüfen, ob zwei Jahre nach dem Start des Verfahrens, auch das Erinnerungsverfahren maschinell umgesetzt werden kann. Maßgeblich für eine solche Entscheidung ist, dass die maschinelle Anforderung fehlender Jahresmeldungen eine annähernd gleiche Erfolgsquote wie das bisher papiergebundene Verfahren aufweist.

TOP 3 DEÜV-Meldeverfahren;

hier: Maschinelle Anforderung von Gesonderten Meldungen bei den Krankenkassen durch die Deutsche Rentenversicherung

Sachverhalt:

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 28.2.2018 ist unter TOP 12 eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die die fachlichen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung eines maschinellen Anforderungsverfahrens von Gesonderten Meldungen bei den Krankenkassen prüfen und feststellen soll.

Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe hat die Datenstelle der Rentenversicherung die bestehende Implementierung der Meldungen von Krankenkassen in der Infrastruktur des DEÜV-Meldeverfahrens hinterfragt. Im Rahmen der Umsetzung der maschinellen Anforderung der Gesonderten Meldungen bei einer Entgeltersatzleistung und für Pflegepersonen erscheint es angemessen, diese Meldeanlässe künftig in eine andere technische Infrastruktur zu überführen. Konkret könnten diese Meldungen künftig innerhalb des EEL-Verfahrens implementiert werden.

Der GKV-Spitzenverband hat diesen Vorschlag abgelehnt, da es nicht erforderlich und sachgerecht erscheint, allein aus Anlass der Implementierung eines maschinellen Anforderungsverfahrens bestehende friktionsfreie Meldeverfahren nachhaltig zu verändern.

Der vdek und der AOK-Bundesverband haben in der Sitzung bzw. im Rahmen der Abstimmung des vorläufigen Protokolls (als Anlage anbei) indes zum Ausdruck gebracht, dass die Änderung der bestehenden Meldeverfahren eine angemessen Alternative darstellt.

Insoweit ist in der Sache keine Entscheidung getroffen worden; die GKV wird der DSRV nach den Beratungen in der Fachkonferenz Meldungen am 27. Juni 2018 ihre Position hierzu darlegen.

Ergebnis:

Aus Anlass der Implementierung eines maschinellen Anforderungsverfahrens von Gesonderten Meldungen der Krankenkassen erfolgt keine Veränderung des Meldeweges von den Krankenkassen zur Deutschen Rentenversicherung. Darüber hinaus stimmen die Fachkonferenzteilnehmer einer Umsetzung nur zu, wenn sichergestellt wird, dass ein einheitliches Verfahren angewendet (keine Vermischung von Datenformaten) und eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird.

Der GKV-Spitzenverband informiert die DSRV über den Beschluss der Fachkonferenz M...

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