hier: Erweiterung des Datenbausteines Geburtsangaben (DBGB) um das Feld Geburtsland (GBLD)

Mit dem DBGB ist im Feld GBOT die Information zum Geburtsort zu übersenden. Soll der Geburtsort durch die Angabe des dazugehörigen Landes genauer qualifiziert werden, muss derzeit der Datenbaustein Europäische Versicherungsnummer (DBEU) mit übermittelt werden.

In einem solchen Fall ist es gleichzeitig nicht möglich, die Information über das Zuständigkeitsgebiet der europäischen Versicherungsnummer im Feld GBLD des DBEU zu übermitteln.

Die Änderung der Länge eines Datenbausteins hätte weit reichende Folgen für die Hersteller von Programmen. Aus diesem Grund ist in diesem Fall folgendes Vorgehen ratsam:

  • alle Änderungen von Feldlängen werden in einer neuen Version (Versions-Nummer 02) zusammengefasst
  • bis zum 10.10.2009 werden alle Anregungen, die Änderungen von Feldlängen zur Folge hätten, gesammelt und in der darauf folgenden Sitzung gemeinsam abgestimmt
  • der DSME wird - unabhängig von derzeit geplanten Änderungen - um ein entsprechendes Reservefeld verlängert

    1. Dem Datenbaustein DBGB wird ein Datenfeld GBLD hinzugefügt.

      Datenbaustein DBGB - Geburtsangaben
      001 – 004 4 an KE Kennung Datenbaustein DBGB
      005 – 034 30 an GBNA Geburtsname
      035 – 054 20 an GBVOSA Vorsatzwort zum Geburtsnamen
      055 – 074 20 an GBNAZU Namenszusatz zum Geburtsnamen
      075 – 082 8 n GBDT Geburtsdatum im Format JHJJMMTT
      083 – 083 1 an GE Geschlecht (M = männlich,W = weiblich)
      084 – 117 34 an GBOT Geburtsort
      118 – 120 3 n GBLD Geburtsland
    2. Im Datenbaustein DBEU wird das Datenfeld GBLD in VSNRLD umbenannt.

      Datenbaustein DBEU - Europäische Versicherungsnummer
      001 – 004 4 an KE Kennung Datenbaustein DBEU
      005 – 007 3 n VSNRLD Gültigkeitsbereich der Versicherungsnummer aus dem Feld EUVSNR (NTSC)
      008 – 027 20 an EUVSNR Versicherungsnummer
    3. Die Anlage 9 des gemeinsamen Rundschreibens zumMeldeverfahren ist entsprechend anzupassen.
    4. Durch die Änderung der Länge des Datenbausteins hat diese Änderung weit reichende Folgen für die Softwareentwickler. Ein entsprechend großzügiger Vorlauf ist für die Umsetzung vorzusehen. Deshalb wird ein Einsatztermin nicht vor dem 01.12.2010 liegen können.

Die Besprechungsteilnehmer stimmen grundsätzlich den Änderungsvorschlägen zu. Zunächst vereinbaren die Teilnehmer jedoch, mögliche weitere Änderungswünsche zum Datensatz Meldungen (DSME) bis zum 10. Oktober 2009 an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übermitteln. Anschließend sollen diese in der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 24./25.11.2009 beraten werden.

In diesem Zusammenhang weist der GKV-Spitzenverband bereits auf einen weiteren Änderungswunsch hin, den DSME um das Feld "Datensatz-ID" beziehungsweise "Aktenzeichen Abrechnungsstelle" zu ergänzen. In diesem Feld könnte eine eindeutige Transaktionsnummer (TAN) oder die Sachbearbeiternummer des für die Bearbeitung der Rückmeldungen zuständigen Mitarbeiters (Arbeitgeber-Abrechnungskreises) hinterlegt werden.

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