hier: Fehlerprüfung im Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) in den Feldern Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle (BBNR-GTS) und Gefahrtarifstelle (GT-STELLE)

In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 14./15.03.2012 wurde unter TOP 8 eine neue Fehlerprüfung eingeführt, die erstmalig einen Wert auf das Vorhandensein in einer Liste prüft (DBUVW01). Diese Liste wird in der Anlage 19c des gemeinsamen Rundschreibens dokumentiert. Sie wird als Textdatei mit jeder Version der Kernprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) ausgeliefert und stellt die Grundlage für diese Prüfung dar. Die Datei wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erstellt. Bereits in der vorgenannten Sitzung wurde die Anwendung von falschen Gefahrtarifstellen im DBUV als Fehlerquelle erkannt und für eine weitere Prüfung vorgesehen.

Im Rahmen der Qualitätssicherung des Lohnnachweises auf Basis der DBUV (DBUV-LN) wurden diese Sachverhalte jetzt erneut festgestellt. Dabei stellt die DGUV den Softwareerstellern von Entgeltabrechnungsprogrammen (SWE) bereits seit Einführung des DBUV im Meldeverfahren eine Datei mit allen Gefahrtarifstellen des jeweiligen Unfallversicherungsträgers (UV-Trägers) zur Verfügung. In einer Vielzahl von Meldungen werden jedoch andere Werte (z. B. Gewürze, Putzfrau, unbekannt) gemeldet, als die in der Datei zur Verfügung gestellten Gefahrtarifstellen des jeweiligen UV-Trägers.

Diese falschen Werte führen bei der Verarbeitung in den Fachverfahren der UV-Träger zu erheblichen Problemen. Auch im Bereich der Betriebsprüfung bei der Deutschen Rentenversicherung führen diese nicht registrierten Gefahrtarifstellen zu Problemen.

Die Befüllung des DBUV im Feld BBNR-GTS und im Feld GT-STELLE darf jedoch ausschließlich mit den Werten aus dieser Datei erfolgen (Gefahrtarifstelle in Kombination mit der Betriebsnummer des UV-Trägers - BBNR-UV).

Es werden daher folgende Fehlerprüfungen vorgeschlagen:

Prüfung der Gefahrtarifstelle auf das Vorhandensein in der GT-Datei in Verbindung mit der zugehörigen BBNR-GTS (DBUVW02)

Mit dieser Prüfung wird sichergestellt, dass nur noch zugelassene Gefahrtarifstellen gemeldet werden können. Überdies wird gewährleistet, dass nur noch die für den jeweiligen UV-Träger zulässigen Gefahrtarifstellen gemeldet werden. Für die Prüfung gelten folgende Regelungen und Bedingungen:

  1. Die in der Datei aufgeführten Datenfelder BBNR-GTS und GT-Stelle bilden nur in Kombination einen richtigen Wert. Da das Feld GT-Stelle als alphanumerisches Feld geführt wird, werden auch ggf. führende Nullen bei der GT-Stelle in die kombinierten Vergleichswerte aufgenommen.
  2. Die Prüfung tritt NICHT in Kraft, wenn im Feld GT-Stelle kein Wert enthalten ist (z. B. bei UV-Grund A07, A08, A09, B01, B02, B03, C01, C06).

Zulässigkeit der BBNR-GTS in Verbindung mit der BBNR-UV (DBUV146)

Mit dieser Prüfung wird sichergestellt, dass nur noch dann eine abweichende Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle im DBUV zulässig ist, sofern im Feld BBNR-UV als zuständiger UV-Träger die BG Bau oder die BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe im DBUV angegeben ist, da nur noch bei diesen beiden UV-Trägern die Unternehmen einen Fremdgefahrtarif nutzen können. Für diese Prüfung gelten folgende Regelungen und Bedingungen:

  1. Enthält der Wert im Feld BBNR-UV eine der Betriebsnummern der BG BAU (14066582, 15087927, 29036720, 42884688, 44888436, 62279404, 67350937, 87661138, 87661183) oder der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (63800761), kann die BBNR-GTS abweichen.
  2. Bei allen anderen Betriebsnummern im Feld BBNR-UV muss der im Feld BBNR-GTS dem Wert im Feld BBNR-UV entsprechen.
  3. Die Prüfung gilt nicht, sofern im Feld GT-Stelle kein Wert enthalten ist (UV-Grund A07, A08, A09, B01, B02, B03, C01, C06).

Die DRV Bund begrüßt jede Maßnahme, die die Qualität der Meldedaten für den maschinellen Lohnnachweis verbessert, steht aber dem konkreten Vorschlag dennoch kritisch gegenüber. Aus Sicht der DRV Bund erscheint es effizienter, die angedachten Kombinationsprüfungen, bei denen auf von der DGUV zur Verfügung gestellte Tabellenwerte zurückgegriffen werden muss, nicht im Kernprüfprogramm abzubilden, sondern in das bei den Datenannahmestellen der Krankenkassen und der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung eingerichtete "Zentrale Mitgliedsnummernverzeichnis" zu integrieren.

Es besteht Einvernehmen, dass spätestens ab dem 01.06.2014 sicherzustellen ist, dass bei Meldungen mit einem Zeitraumbeginn ab dem 01.01.2014 im DBUV nur noch eine zulässige Kombination zwischen einer zugelassenen Gefahrtarifstelle und der zugehörigen BBNR-GTS erfolgen kann. Hintergrund ist die zwingend erforderliche Verbesserung der Meldedaten im DBUV, da alle Entgeltmeldungen für Zeiträume ab dem 01.01.2015 die Berechnungsgrundlage für den erstmaligen maschinellen Lohnnachweis im Jahr 2016 bilden werden.

Insoweit gelten die beschriebenen Fehlerprüfungen ab dem 01.06.2014.

Die Frage, wie diese Fehlerprüfungen - mög...

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