hier: Änderung des Produktivsetzungstermins der Mobil ISC GmbH als Datenannahmestelle für die BKK vor Ort vom 01.07.2013 auf den 01.01.2014

In der Besprechung der Spitzenorganisation der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens vom 20./21.06.2012 wurde die Aufnahme der neuen Datenannahmestelle Mobil ISC GmbH für die Betriebskrankenkassen Mobil Oil und vor Ort ab dem 01.07.2013 beschlossen. Zwischenzeitlich wurden mit der jetzigen Annahmestelle BITMARCK SERVICE GmbH verschiedene Übergangsszenarien entwickelt, um insbesondere einen reibungslosen Übergang von der BITMARCK SERVICE GmbH zur Mobil ISC GmbH sicherzustellen und Risiken, die mit einer möglichen kurzfristigen Verschiebung des Produktivsetzungstermins der neuen Bestandsführungssoftware einhergehen, zu minimieren. Die BKK vor Ort hat sich deshalb frühzeitig entschieden, die Datenannahmestelle Mobil ISC GmbH im Bereich der Meldeverfahren erst zum 01.01.2014 produktiv zu setzen, obwohl die aktuelle Planung weiterhin von einer Einführung des neuen Bestandssystems zum 01.07.2013 ausgeht. So kann sichergestellt werden, dass Arbeitgeber und weitere zur Meldung verpflichteten Stellen nicht von ggf. notwendigen, kurzfristigen Planänderungen getroffen werden.

Dementsprechend ist die Anlage 17 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" zu ändern. Diese Änderung betrifft nur die BKK vor Ort; bei der BKK Mobil Oil verbleibt es beim veröffentlichten Produktivsetzungstermin 01.07.2013.

Die Anlage 17 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung" wird wie folgt geändert:

Betriebsnummer: 25942967

DEÜV-Annahmestelle: Mobil ISC GmbH - BKK Mobil Oil (ab 01.07.2013) und BKK vor Ort (ab 01.01.2014)

Betriebsnummer: 35382142

DEÜV-Annahmestelle: BITMARCK SERVICE GmbH (Für Betriebskrankenkassen, ab 01.07.2013 ohne BKK Mobil Oil; ab 01.01.2014 ohne BKK vor Ort).

Anmerkung

Die geänderte Anlage 17 ist Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" in der Fassung vom 06.12.2012 (Version 2.49).

Anlage

GR Gemeinsames Meldefahren

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