Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungsmäßigkeit. gesamtschuldnerische Beitragshaftung. Unternehmerwechsel
Orientierungssatz
Die gesamtschuldnerische Beitragshaftung bei Unternehmerwechsel gemäß § 665 S 2 RVO ist verfassungsgemäß.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1652062 |
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